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LAG Hessen, 12.06.1986 - 12 Sa 361/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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BGB §§ 123 611
Arbeitsvertrag: Anfechtung - Verstoß gegen Treu und Glauben
Verfahrensgang
- AG Kassel, 08.01.1986 - 6 Ca 296/85
- ArbG Kassel, 08.01.1986 - 6 Ca 296/85
- LAG Hessen, 12.06.1986 - 12 Sa 361/86
- LAG Hessen, 07.08.1986 - 12 Sa 361/86
- BAG, 18.09.1987 - 7 AZR 507/86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des …
Auszug aus LAG Hessen, 12.06.1986 - 12 Sa 361/86
Nach ihrer Auffassung ist der unbefristete Arbeitsvertrag vom 9.10.1985 mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anfechtungserklärung (5.11.1985) wirksam angefochten und nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB ; BAG, Urteil vom 16.9.1982 - 2 AZR 228/80 -, DB 1983, 2780). - BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des …
Auszug aus LAG Hessen, 12.06.1986 - 12 Sa 361/86
Aus vergleichbaren Erwägungen kann im bereits bestehenden Arbeitsverhältnis die mehrmonatige haftbedingte Nichterfüllung der Arbeitspflicht - je nach Art und Ausmaß der betrieblichen Auswirkungen - eine außerordentliche oder eine ordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG, Urteil vom 15.11.1984 - 2 AZR 613/83 -, NZA 1985, 661, 662). - BAG, 15.01.1970 - 2 AZR 64/69
Einstellungsgespräch: Frage nach Vorstrafen
Auszug aus LAG Hessen, 12.06.1986 - 12 Sa 361/86
Die Beschäftigung so genannter "Freigänger" im öffentlichen Dienst ist unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung auch öffentliche Aufgabe und nicht - etwa wegen eines (angeblich) notwendig nur guten Leumunds öffentlicher Bediensteter - allein privaten Arbeitgebern vorbehalten (BAG, Urteil vom 15.1.1970 - 2 AZR 64/69 -, AR-Blattei, Vorstrafen, Entsch. 3).